Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Diversionsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Diversion angeordnet werden:
- Zahlung eines Geldbetrages
- Erbringung einer gemeinnützigen Leistung
- Festsetzung der Probezeit
- Durchführung des Tatausgleichs
Aktuelle Informationen über Diversionsmaßnahmen, Zahlung eines Geldbetrages, Erbringung einer gemeinnützigen Leistung etc.
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion