Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Personen-/Meldeauskunft
Wer darf bei der Behörde nachfragen, wo ich wohne und wie ich heiße?
Letzte Aktualisierung: 28.03.2025
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