Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Geschäftsfähigkeit
Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.
Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).
Hinweis
Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.
Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion