Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Leben in der Gemeinde Admont

Hinweis

Die Gemeinden Admont, Hall, Johnsbach und Weng im Gesäuse bilden seit der steirischen Gemeindestrukturreform die Marktgemeinde Admont.

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktionauf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern

gilt nicht für: Die Beschränkung gilt nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 21 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Verrichtung sonstiger lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Heckenscheren, Baumscheren, sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

gilt nicht für: Die Beschränkungen gelten nicht für Gewerbetreibende und Erwerbsgärtnereien, die Arbeiten im Rahmen ihres Gewerbes während der Betriebszeiten durchführen, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, für Arbeiten der Gemeinde und für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Sanierung von Eigenheimen notwendig sind. Ausgenommen sind zudem Sport-, Brauchtums- und sonstige Veranstaltungen, wenn seitens der Behörde eine Genehmigung vorliegt.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 21 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Verordnung der Gemeinde:
Im Gemeindegebiet von Admont besteht Leinen- bzw. Maulkorbpflicht. Jeder Hund muss so gehalten (verwahrt) werden, dass niemand zu Schaden kommt.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen diese in einer Weise beaufsichtigen oder verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

Hundekot

Angaben der Gemeinde:

Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer können pro Monat eine Rolle (50 Stück) Hundekotbeutel unentgeltlich im Gemeindeamt abholen. Weiters wurden 10 Behälter mit Hundekotbeutel an frequentierten Wegen, mit dem Ersuchen die Wege und Straßen sauber zu halten, aufgestellt.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Altstoffsammelzentren der Gemeinde

  • Ortsteil Admont (mit Problemstoffsammlung)
    8911 Admont, Sonnenweg 203
    Freitag - 8 bis 16 Uhr
  • Ortsteil Hall (mit Problemstoffsammlung)
    8911 Admont, Hall 650
    Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
    jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
    Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!
  • Ortsteil Johnsbach
     
    8912 Admont, Johnsbach 15
    Montag - 13 bis 16 Uhr
  • Ortsteil Weng
    8913 Admont, Weng 51a
    Donnerstag - 17 bis 18 Uhr
    (14-tägig - Die Termine sind im aktuellen Müllabfuhrkalender angeführt.)

Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

Problemstoffsammelzentren

  • ASZ Admont
    8911 Admont, Sonnenweg 203
    Freitag - 8 bis 16 Uhr
  • ASZ Hall
    8911 Admont, Hall 650
    Donnerstag - 14 bis 18 Uhr
    jeden ersten Donnerstag im Monat von 14 bis 19 Uhr
    Bei Verschiebung durch Feiertag, immer mittwochs geöffnet!

Nähere Informationen zu den Abfallarten finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

Kontaktdaten der Gemeinde

Marktgemeindeamt Admont
Hauptstraße 36
8911 Admont

Telefon: +43 3613 27200
Fax: +43 3613 27200-205

E-Mail: gemeinde@admont.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Donnerstag
    • 7 bis 14 Uhr
  • Freitag
    • 7 bis 12 Uhr

Homepage

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion