Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Ermächtigung

Sinnverwandter Begriff: Befugnis

Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

Hinweis

Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

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