Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Rechtspersönlichkeit
Der Status der Rechtspersönlichkeit (sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen) umfasst die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
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