Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Partei
Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen.
Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet.
Hinweis
Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
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