Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Partei

Parteien sind Personen, die einen Antrag auf Entscheidung durch die Behörde oder das Gericht stellen.

Als Parteien werden auch die Partnerinnen/die Partner eines Vertrags oder Rechtsgeschäfts bezeichnet.

Hinweis

Parteien im Gerichtsverfahren sind die Klägerin/der Kläger, die Angeklagte/der Angeklagte, die Beklagte/der Beklagte.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion