Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Bürgschaft
Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.
Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.
Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:
- Gewöhnliche Bürgschaft
- Haftung als "Bürge und Zahler"
- Ausfallsbürgschaft
Hinweis
Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bürgschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion