Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Adressänderungen
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- Verkehrsbetriebe (z.B. bei Besitz einer Jahreskarte)
- Glaubensgemeinschaften (z.B. Kirchenbeitragsstelle)
- Vollmachten
- Grabnutzungsrechte (zuständige Stellen)
- Ärztinnen/Ärzte
- Laufende Abonnements (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater)
- Bibliotheken
Aktuelle Informationen über Adressänderungen beim Arbeitgeber, Finanzamt, Kindergarten etc.
Hinweis
Bei folgenden Dokumenten ist bei einer Adressänderung eine Neuausstellung nicht erforderlich:
Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion