Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Vollmacht
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht).
Weiterführende Informationen
Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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