Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Auslauf
Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion