Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Vorarlberg

Die zuständige Stelle für Kinderkrippen im Land Vorarlberg ist: 

In Kleinkinderbetreuungseinrichtungen werden überwiegend Kinder ab eineinhalb Jahren betreut. Die meisten Kinder wechseln mit vier Jahren in den Kindergarten. Es gibt aber auch Einrichtungen, in denen Kinder bis ins Schulalter betreut werden.

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion