Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Der Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.
Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, die ausschließlich zum Erwerb und zum Besitz, aber nicht zum Führen bestimmter Waffen berechtigt.
