Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Offizialdelikt
Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.
- Mord
- Raub
- Diebstahl
- Körperverletzung
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
