Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Mindestanforderungen für die Haltung von Degus
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Degus folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Degus müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
- Die Käfig- oder Terrariengröße muss pro Paar mindestens 100 x 50 x 100 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
- Degus muss eine dreidimensionale Anordnung der Käfigstrukturen, eine Einstreuhöhe von mindestens 10 cm und ein Sandbad angeboten werden.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion