Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

  • Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
  • Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
  • Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion