Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Vertragsabschluss durch Minderjährige
- Allgemeines zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche (Geschäftsfähigkeit)
- Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
- Nachträgliche Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit
Aktuelle Informationen über Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche, etc.
Letzte Aktualisierung: 21.05.2026
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