Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Leistungen der Sozialversicherungsträger
Das Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:
Pensionsversicherung
- Alterspension
- Vorzeitige Alterspension
- Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit
- Witwerpension
- Waisenpension
- Pflegegeld
- Maßnahmen der Rehabilitation
- Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
Krankenversicherung
- Vorsorge
- Vorsorge-(Gesunden-)Untersuchung
- Jugendlichenuntersuchung
- Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Kostenanteil mit dem Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF)
- Krankheit
- Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe sowie der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen, zum Beispiel Psychotherapie, klinische Psychologie, Physiotherapie)
- Medizinische Hauskrankenpflege
- Anstaltspflege
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- Krankengeld bzw. Unterstützungsleistung
- Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand
- Geminderte Arbeitsfähigkeit
- Mutterschaft
- Wochengeld
- Ärztlicher Beistand
- Hebammenbeistand
- Heilmittel und Heilbehelfe
- Spitalspflege
- Betriebshilfe
- Zahnbehandlung, Hilfe bei körperlichen Gebrechen
- Zahnbehandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung
- Hilfe bei körperlichen Gebrechen (Hilfsmittel)
- Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung (allgemeine Beratung und Aufklärung über Verhütung von Krankheiten und Unfällen)
- Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Krankheitsverhütung (freiwillige Leistungen)
- Kuraufenthalte und Zuschüsse zu solchen
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und Zahnfäule
- Gesundheitliche Erziehung der Versicherten und ihrer Angehörigen
Unfallversicherung
- Unfallheilbehandlung
- Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
- Rentenleistung (Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
- Rehabilitation
- Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Arbeitsmedizinische Betreuung
Letzte Aktualisierung: 6. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz