Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Jehovas Zeugen in Österreich – Eintritt

Mitglied der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen werden Gläubige durch vollständiges Untertauchen in Wasser, unter Beistand eines dazu bevollmächtigten Täufers. Voraussetzung dafür ist das Studium der Grundlehren der Bibel und die Zulassung zur Taufe durch die Ältesten der Versammlung. Auf Wunsch wird von der Religionsgemeinschaft eine Beitrittsbestätigung ausgestellt (z.B. für eine Eintragung der Religionszugehörigkeit im Schulzeugnis).

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Jehovas Zeugen in Österreich

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion