Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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ORF-Beitrag
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der zuständigen Stelle eingehoben. Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.
Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz:
Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Privatperson den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat.
Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung ("Nebenwohnsitze") sind ab dem Jahr 2024 nicht beitragspflichtig. - Kommunalsteuerpflicht:
Es sind jene Unternehmen beitragspflichtig, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.
Zuständige Stelle
ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)
Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr).
Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.
Verfahrensablauf
Registrierung
Der neue ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt.
Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.
Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich.
Zahlungsweise
Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.
- Bei Neuanmeldungen seit 1. Jänner 2024 muss mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich gezahlt werden.
- Bei Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden.
Änderung
Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.
Kosten
Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.
Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.
Zusätzliche Informationen
Befreiung vom ORF-Beitrag
Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien lassen:
- Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
- Studien-/Schülerbeihilfe
- Lehrlingsentschädigung
- Pflegegeld
- Pension
- Arbeitslosengeld
- Mindestsicherung
- Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit)
Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden. Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.
Weiterführende Links
- ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
- Registrierung (→ OBS)
- Änderung – Name, Adresse, Zahlungsweise (→ OBS)
- Befreiung (→ OBS)
Rechtsgrundlagen
- ORF-Beitrags-Gesetz
- Fernmeldegebührengesetz (Fernmeldegebührenordnung)
- Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG)
- ORF-Gesetz (ORF-G)
- Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks
Zum Formular
Formulare sind auch erhältlich
- in Gemeindeämtern,
- in den Magistratischen Bezirksämtern, in der Wiener Stadtinformation (→ Rathaus) und dem Stadtservice Wien (→ Stadt Wien) sowie
- in Servicestellen der Stadt Graz.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion