Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Berufstitel
Allgemeine Informationen
Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten (→ BP) an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. In der Regel werden diese Titel durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister übergeben.
Voraussetzungen
- Es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet.
- Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen.
- Die Verleihung sollte erst ab 50 Jahren erfolgen (Ausnahmen: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/Universitätsprofessor kann bereits ab 45 Jahren erfolgen; die Verleihung des Berufstitels Technische Rätin/Technischer Rat kann fallweise erst ab 55 Jahren erfolgen).
- Der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden.
Hinweis
Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.
Zuständige Stelle
Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium.
Verfahrensablauf
Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.
Erforderliche Unterlagen für die Anregung
- Formloses Schreiben
- Lebenslauf
- Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen)
Kosten
Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.
Zusätzliche Informationen
Die folgenden Abkürzungen wurden dem Österreichischen Amtskalender (ÖAK) entnommen.
Berufstitel | Berufsgruppe | zuständige Behörde |
---|---|---|
Hofrätin, Hofrat (HR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Regierungsrätin, Regierungsrat (RgR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Amtsrätin, Amtsrat (AR) |
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Das jeweilige Bundesministerium |
Kanzleirätin, Kanzleirat (KzlR) |
|
Das jeweilige Bundesministerium |
Kommerzialrätin, Kommerzialrat (KommR) |
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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW) |
Ökonomierätin, Ökonomierat (ÖkR) |
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Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML) |
Medizinalrätin, Medizinalrat (MedR) |
|
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) |
Obermedizinalrätin, Obermedizinalrat (OMedR) |
|
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) |
Veterinärrätin, Veterinärrat (VetR) |
|
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) |
Technische Rätin, Technischer Rat (TR) |
|
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW) |
Baurätin honoris causa (h.c.), Baurat honoris causa (h.c.) |
|
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Hier muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen. |
Bergrätin honoris causa (h.c.), Bergrat honoris causa (h.c.) |
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Das Bundesministerium für Finanzen (→ BMF)
Hier muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen. |
Forsträtin honoris causa (h.c.), Forstrat honoris causa (h.c.) |
|
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen. |
Schulrätin, Schulrat (SR) |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML) |
Oberschulrätin, Oberschulrat (OSR) |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML) |
Studienrätin, Studienrat (StR) |
|
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML) |
Oberstudienrätin, Oberstudienrat (OStR) |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML) |
Universitätsprofessorin, Universitätsprofessor (UnivProf) |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) |
Kammersängerin, Kammersänger (KSäng) |
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Das Bundeskanzleramt (→ BKA) |
Kammerschauspielerin, Kammerschauspieler (KSchausp) |
|
Das Bundeskanzleramt (→ BKA) |
Professorin, Professor (Prof) |
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung. |
Rechtsgrundlagen
Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz