Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Allgemeines zur Alleinerziehung

17 Prozent aller Familien in Österreich sind Familien mit nur einem Elternteil. Etwa 89 Prozent dieser Alleinerziehenden sind Frauen.

Als alleinerziehend gelten Elternteile, die

  • ledig,
  • geschieden oder
  • verwitwet sind und
  • nicht mit dem Elternteil des Kindes oder einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenleben.
Letzte Aktualisierung: 11.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion