Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Insolvenz

Sinnverwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Illiquidität

Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) eingeleitet werden.

Informationen zum Thema "Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer" finden sich auf usp.gv.at. Weiterführende Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion