Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Zulassung zum Studium

Für die Aufnahme von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern bzw. Schweizerinnen/Schweizern als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der Hochschulreife,
  • Deutschkenntnisse: Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache schon bei der Zulassung nachzuweisen (in der Regel ist das Niveau B2 ausreichend),
  • positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.

Hinweis

Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion