Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Zentrales Melderegister (ZMR)

Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist ein öffentliches Register, in dem alle in Österreich gemeldeten Personen mit ihrem Hauptwohnsitz und – sofern vorhanden – mit ihrem Nebenwohnsitz/ihren Nebenwohnsitzen erfasst sind. Im ZMR werden die Identitätsdaten (z.B. Name, Geschlecht, Geburtsdatum, ZMR-Zahl, Staatsangehörigkeit etc.) und die Wohnsitzdaten von Personen aufgenommen.

Hinweis

Die An- bzw. Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist verpflichtend.

Das ZMR ist Ausgangspunkt der meisten elektronischen Prozesse der Bürgerin/ Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung (E-Government). Es ist beim Bundesministerium für Inneres (BMI) eingerichtet; die Eintragungen erfolgen durch die verschiedenen Meldebehörden, Standesämter und Staatsbürgerschaftsstellen der Städte und Gemeinden Österreichs. Alle Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaften, Polizeibehörden) können online darauf zugreifen. Direkten Zugriff haben auf Antrag auch vom BMI geprüfte Banken, Versicherungen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare u.a.

Jede Person kann bei den Meldebehörden eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Darüber hinaus kann dort auch für sich selbst oder für eine Person, für die jemand meldepflichtig ist, eine Meldebestätigung beantragt werden.

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion