Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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E-Banking
Aktuelle Informationen über E-Banking und OpenBanking
Am 14. September 2019 wird die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU (PSD2) umgesetzt, die im Bereich des E-Banking Neuerungen für Verbraucherinnen/Verbraucher bringt.
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Bis spätestens 14. September 2019 müssen alle Banken bei ihren E-Banking-Diensten verpflichtend eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten. Somit ist es nicht mehr ausreichend, sich wie bisher üblich mit Verfügernummer und PIN-Code zu identifizieren. Die Identität einer Person muss vom Bankinstitut mit zwei von drei voneinander unabhängigen Sicherheitsfaktoren überprüft werden:
- Wissen (z.B. PIN-Code)
- Besitz (z.B. ein auf die Verbraucherin/den Verbraucher bei der Bank registriertes Mobiltelefon)
- Biometrische Kennzeichen (z.B. Fingerabdruck, Iris oder Stimme)
Zumeist wird neben dem PIN-Code ein zweites Sicherheitsmerkmal (z.B. PIN und Fingerabdruck oder PIN und registriertes Mobiltelefon) zur Authentifizierung herangezogen. Der damit erzeugte sogenannte PushTAN-Code wird entweder über eine App oder abhängig vom Bankinstitut teilweise noch via SMS bereitgestellt. Verfügen Verbraucherinnen/Verbraucher über kein Smartphone und werden seitens der Bank keine TAN-Codes mehr per SMS versendet, muss bei der Bank ein eigenes Gerät beantragt werden. Dieser sogenannte TAN-Generator wird zumeist kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
Hinweis
Auch im E-Commerce-Bereich wird durch die Zahlungsdienste-Richtline der EU (PSD2) bei Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die Zwei-Faktor-Authentifizierung umgesetzt. Somit muss z.B. jede Internetzahlung mit Kreditkarte mit einem Einmalcode und einem persönlichen Passwort abgeschlossen werden.
OpenBanking
Die Zahlungsdienste-Richtlinie der EU (PSD2) verpflichtet die Banken darüber hinaus, auf Kundenwunsch über eine Schnittstelle bestimmte Kontodaten für Drittanbieter zu öffnen. Dadurch sollen Verbraucherinnen/Verbraucher direkter auf andere Dienstleistungen (z.B. Strom, Versicherungen, Buchungen) zugreifen können.
Tipp
Die Zustimmung zur Weitergabe von Kontodaten sollte im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.
Weiterführende Links
Finanz- und Kapitalmärkte in der EU (→ BMF)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion