Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft
- Notwendige Schritte für die Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
- Steuerpflicht der "24-Stunden-Betreuung"
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft, Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung (SVS) – Anzeige etc.
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion