Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Organe
Organe sind rechtlich geregelte Einrichtungen, deren Funktionen durch Menschen (Amts-, Organwalterin/Organwalter) wahrgenommen werden.
Beispiel
- Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer
- Vorstände einer AG
- Richterinnen/Richter
- Bezirkshauptfrauen/Bezirkshauptmänner
- Polizistinnen/Polizisten
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion