Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Organe

Organe sind rechtlich geregelte Einrichtungen, deren Funktionen durch Menschen (Amts-, Organwalterin/Organwalter) wahrgenommen werden.

Beispiel:
  • Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer
  • Vorstände einer AG
  • Richterinnen/Richter
  • Bezirkshauptfrauen/Bezirkshauptmänner
  • Polizistinnen/Polizisten
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion