Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Einfuhr von sonstigen Waren aus Nicht-EU-Ländern
- Allgemeines zur Zollanmeldung
- Lebensmittel
- Pflanzen, Saatgut, Erde etc.
- Geschützte Tiere und Pflanzen (Elfenbein, Krokodilleder etc.)
- Andere Waren (Kaffee, Tee, Parfum etc.)
Aktuelle Informationen über Einfuhr von Tieren, Pflanzen und sonstigen Waren aus EU-Ländern, Zollanmeldung, Arzneimittel etc.
Letzte Aktualisierung: 22. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion