Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Pendlerbeihilfen/Förderungen der einzelnen Bundesländer

Die Pendlerbeihilfe soll Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer unterstützen, welche täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz an ihren Arbeitsplatz pendeln müssen.

Derzeit bieten folgende Bundesländer solche Förderungen bzw. Zuschüsse an:

Land Burgenland: Fahrtkostenzuschuss

Land Kärnten: Fahrtkostenzuschuss (Abwicklung: AK Kärnten)

Land Niederösterreich: Pendlerhilfe

Land Oberösterreich: Fernpendlerbeihilfe

Land Steiermark: Pendlerbeihilfe (Abwicklung: AK Steiermark)

Letzte Aktualisierung: 03.10.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion