Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Anzeige von Tierseuchen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Jede Person, die fachlich dazu in der Lage ist, die Symptome einer Tierseuche zu erkennen, hat diese den zuständigen Behörden zu melden.
Für Tierhalterinnen/Tierhalter ist es daher wichtig, mögliche Krankheitssymptome ihrer Tiere zu erkennen und richtig einzuordnen, um entsprechend reagieren zu können.
Zuständige Stelle
- das Gemeindeamt
- in Statutarstädten der Magistrat
- in Wien: die Veterinäramtsabteilungen der Magistratischen Bezirksämter
Hinweis
Wenn die zuständige Behörde nicht erreichbar ist, muss das Auftreten einer Tierseuche bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.
Zusätzliche Informationen
Auskünfte über Tierseuchen erhalten Sie bei allen Tierärztinnen/Tierärzten (→ PETCARD) und bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (→ AGES).
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz