Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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- Allgemeines zu Laienrichtern
- Möglichkeit auf Befreiung vom "Laienrichteramt"
- Wer darf das Amt des Laienrichters nicht ausüben?
Aktuelle Informationen über Auslosung als Laienrichter, Befreiung vom Laienrichteramt etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
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