Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft
- Allgemeines zum Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft
- Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
- Übertritt in staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Aktuelle Informationen zu Übertritt in eine andere Religionsgemeinschaft, Konversion, Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften etc.
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion