Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.
Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.
Der EuGH befasst sich insbesondere mit:
- Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof zur Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift bitten.
- Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
- Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
- Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.
Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.
Weiterführende Links
Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)
Rechtsgrundlagen
Artikel 19 EU-Vertrag
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion