Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Bioabfall
Folgendes kann in der Biotonne entsorgt werden:
- Obst- und Gemüseabfälle
- pflanzliche Speisereste und Brotreste
- alte Blumenerde und kaputte Zimmerpflanzen
- Rasen-, Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
- Fallobst
Fleisch, Knochen, Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel können bei der Sammlung und Verwertung Probleme verursachen. Die Sammlung erfolgt daher regional unterschiedlich. Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Gemeinde zu fragen, inwieweit derartige biogene Abfälle in der Biotonne gesammelt werden sollen.
Wenn die Bioabfälle in einem Plastiksack zur Biotonne gebracht werden, muss dieser auf jeden Fall getrennt entsorgt werden.
Für die Entsorgung von Bioabfall örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie