Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Masseverwalter
Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.
Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.
Hinweis
Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion