Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Rechte und Pflichten von Lehrlingen
Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die Lehrberechtigte/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:
Ein Lehrling muss
- sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
- mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
- die Berufsschule besuchen,
- Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
- dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,
- in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
- das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
- unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
- vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
- die Berufsschule besuchen zu können.
Weiterführende Links
Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft