Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Fütterung und Pflege von Hunden

Folgende Punkte sind bei der Fütterung und Pflege eines Hundes zu erfüllen:

  • Wasser in ausreichender Menge und Qualität muss dem Hund in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit zur Verfügung stehen.
  • Der Hund muss mit geeignetem Futter ausreichend versorgt werden.
  • Der Hund muss regelmäßig, seiner Rasse entsprechend gepflegt werden.
  • Für die Gesundheit des Hundes ist Sorge zu tragen.
  • Bleibt der Hund ohne Aufsicht in einem Fahrzeug, ist für ausreichend Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
  • Der Aufenthaltsbereich des Hundes muss sauber und frei von Ungeziefer gehalten werden. Hundekot ist täglich zu entfernen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion