Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Gleichbehandlungskommissionen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.

Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt