Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Maßnahmenbeschwerde
Eine Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingebracht werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
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