Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.

Reisepassanträge bei Gemeinden – Niederösterreich

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch bestimmte Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist.

Im Folgenden finden sich alle niederösterreichischen Gemeinden, bei denen dies möglich ist. Die Auflistung erfolgt geordnet nach Bezirken.

Hinweis

Wenn der Reisepass dringend benötigt wird, empfiehlt es sich, den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.

Bezirke

Diese Tabelle enthält Links zu niederösterreichischen Bezirken mit Gemeinden, die Reisepassanträge entgegennehmen.

Amstetten Melk
Baden Mödling
Bruck an der Leitha Neunkirchen
Hollabrunn Sankt Pölten
Horn Scheibbs
Korneuburg Tulln
Lilienfeld Wiener Neustadt

Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres