Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Erwerb durch Verleihung
- Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
- Vorzeitige Verleihung nach sechs Jahren
- Verleihung nach zehn Jahren
- Weitere Verleihungsmöglichkeiten: 15 Jahre, 30 Jahre
- Verleihung der Staatsbürgerschaft an Staatenlose
- Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz im Ausland
Aktuelle Informationen über Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Verleihung, allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen, Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches etc.
Letzte Aktualisierung: 29. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion