Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Haag |
Verordnung |
Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher |
verboten:
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Hadersdorf-Kammern |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern und Kreissägen |
verboten:
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Haidershofen |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Hainburg an der Donau |
Verordnung |
Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt) |
verboten:
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Hainfeld | Verordnung | Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten |
verboten:
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Haslau-Maria Ellend |
keine Vorgaben |
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Haugschlag |
keine Vorgaben |
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Hauskirchen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Heiligenkreuz |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern |
verboten:
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Heldenberg |
keine Vorgaben |
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Herzogenburg |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren |
verboten:
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Himberg |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet |
verboten:
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Hinterbrühl |
Verordnung |
Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a. |
verboten:
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Hochneukirchen-Gschaidt |
keine Vorgaben |
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Hochwolkersdorf |
keine Vorgaben |
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Hof am Leithaberge |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Höflein |
keine Vorgaben |
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Höflein an der Hohen Wand |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten |
verboten:
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Hohenau an der March |
keine Vorgaben |
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Hohenberg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Hoheneich |
Verordnung |
Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes |
verboten:
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Hohenruppersdorf | Verordnung | Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet |
verboten:
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Hollenstein an der Ybbs |
keine Vorgaben |
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Horn |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor |
erlaubt:
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Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern |
ohne Einschränkung erlaubt |
Hürm |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion