Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Vermächtnis
Sinnverwandter Begriff: Legat
Von einem Vermächtnis spricht man, wenn jemand nur bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft einer verstorbenen Person (etwa die Münzsammlung) erhalten soll. Die solcherart Bedachte/der solcherart Bedachte ist die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer.
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion