Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Partnerschaftsurkunde

Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Partnerschaftsurkunde enthält

  • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
  • ihr Geschlecht,
  • den Tag und Ort ihrer Geburt,
  • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
  • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
  • das Datum der Ausstellung und
  • die Namen der Beamtin/des Beamten.

Hinweis

Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion