Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
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Nicht eheliche Lebensgemeinschaften
Aktuelle Informationen zu nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, gemeinsamem Wohnungseigentum, gemeinsamen Kindern, Erbrecht des Lebensgefährten, Mitversicherung in der Krankenversicherung etc.
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Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion