Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Entgelt

Unter Entgelt versteht man alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Dienstauto, Honorare), die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung ihrer/seiner Arbeitskraft gewährt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Entgelt" finden sich auf USP.gv.at

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion