Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte im Menü links.
Personalausweis – Verlust oder Diebstahl
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
- Verlust oder Diebstahl im Inland
- Verlust oder Diebstahl im Ausland
- Wiederauffindung/Hinweis
- Rechtsgrundlagen
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.
Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.
Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter "Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw.".
Achtung
Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Verlust oder Diebstahl im Inland
Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Mit der Bestätigung der Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde die Neuausstellung eines Personalausweises beantragt werden.
Bei Verlust des Personalausweises in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
Vorgehensweise im Ausland
Es muss eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Ausland erstattet werden. Aufgrund dieser Anzeige stellt die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA) (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise aus.
Vorgehensweise im Inland
Bei einem Diebstahl des Personalausweises muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Diebstahlsanzeige bei der Polizei in Österreich erstattet werden. Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahlsanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen kann bei der Passbehörde ein Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises gestellt werden.
Bei Verlust des Personalausweises ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich.
Wiederauffindung/Hinweis
Bitte beachten Sie:
- Die Wiederauffindung eines Personalausweises ist umgehend der Passbehörde zu melden
- Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden
- Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist
Rechtsgrundlagen
- §§ 10a Abs. 2, 19 Abs 2 Passgesetz (PassG)
- § 3 Passgesetz-Durchführungsverordnung (PassG-DV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres