Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel

  • gegen Urteile der Zivil- bzw. Strafgerichte bzw.
  • gegen Bescheide von Gemeindeorganen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (z.B. im Baurecht in bestimmten Bundesländern).

Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" im Zivilrecht und "Rechtsmittel" im Strafrecht finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion