Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

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Zahlung eines Geldbetrages

Die Zahlung einer Geldbuße ist die häufigste Variante der Diversion. Die Höhe der Geldbuße wird nach dem Einkommen des Beschuldigten und nach der Tat bemessen. Der Geldbetrag darf den Betrag nicht übersteigen, der einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zuzüglich der im Fall einer Verurteilung zu ersetzenden Kosten entspricht.

Soweit dies möglich und zweckmäßig ist, sollte der Rücktritt von der Strafverfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages zusätzlich auch davon abhängig gemacht werden, dass der Beschuldigte den durch die Tat beim Opfer entstandenen Schaden wiedergutmacht.

Hinweis

Die Kosten einer diversionellen Geldbuße sind oft höher als es eine Geldstrafe und die zu ersetzenden Kosten im Gerichtsverfahren wären. Auch die Wiedergutmachung des Schadens kann hohe Kosten verursachen.

Achtung

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren soll die Zahlung des Geldbetrages nur vorgeschlagen werden, wenn anzunehmen ist, dass der Geldbetrag aus Mitteln gezahlt wird, über die der Beschuldigte selbst verfügen darf und ohne Beeinträchtigung seines Fortkommens verfügen kann.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion